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   VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09   

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VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09 (https://dejure.org/2010,58110)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.01.2010 - 9 B 2936/09 (https://dejure.org/2010,58110)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 9 B 2936/09 (https://dejure.org/2010,58110)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift aufgrund von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm auf Windenergieanlagen anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, NVwZ 2008, 76).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09
    Deshalb geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - zu Recht - davon aus, dass jedenfalls moderne Windenergieanlagen Infraschall in einem belästigenden Ausmaß nicht erzeugen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Mai 2007 - 12 LB 8/07 - Juris, dort Rdnr. 72).
  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09
    Dem durch die besondere Lage seines Grundstücks bedingten verminderten Schutzbedürfnis des Eigentümers ist in der Regel durch die Einhaltung des Immissionswertes für allgemeine Wohngebiete nach Nr. 6.1 Buchstabe d) TA Lärm genügt (vgl. Beschluss des 6. Senats vom 30. Oktober 2009 - 6 B 2668/09 -, Juris), was hier der Fall ist (vgl. Seite 6 des angefochtenen Beschlusses).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09
    Aufgrund dieser großen Entfernung kann auch ein Blinkfeuer an den Blattspitzen der Rotoren nicht die befürchtete Störungsintensität erreichen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 22 CS 08.3194 - Juris).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09
    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, 100).
  • VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Oktober 2009 - 6 L 1287/09.DA - wird zurückgewiesen.
  • VG Darmstadt, 02.02.2011 - 6 K 877/09

    Windkraftanlage

    Den Rechtsschutzantrag lehnte das Gericht im Verfahren 6 L 1287/09.DA mit Beschluss vom 20.10.2009 ab; die hierauf bezügliche Beschwerde der Kläger wurde vom Hess. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) zurückgewiesen.

    37 Wie das erkennende Gericht im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA - Beschluss vom 20.10.2009) und ihm nachfolgend der Hess. Verwaltungsgerichtshof (Az.: 9 B 2936/09 - Beschluss vom 21.01.2010) in ihren Entscheidungen ausgeführt haben, richtet sich die Beurteilung der Schädlichkeit von Lärm in diesem Sinne nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) und die dort genannten Grenzwerte.

    Wegen der Begründung im Weiteren wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangene Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und die hierauf bezügliche Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) Bezug genommen, nachdem die Kläger auch nachfolgend keine Umstände geschildert haben, die dem entgegenstünden.

    Aus den Gründen der im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangenen Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und der hierauf bezüglichen Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) ist ferner auch eine von den streitbefangenen Windkraftanlagen ausgehende bedrängende Wirkung oder eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme nicht gegeben.

    Wegen des Einwandes drohenden Schatten- und Eiswurfs sowie der Beeinträchtigung der Kläger durch von den Windkraftanlagen ausgehendem Infraschall wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangene Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und die hierauf bezügliche Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) Bezug genommen, nachdem sich die Kläger nachfolgend nicht weiter hierzu geäußert haben.

    Wegen der weiteren Begründung, insbesondere hinsichtlich der raumplanerischen Einwände der Kläger, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangene Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und die hierauf bezügliche Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) Bezug genommen, nachdem sich die Kläger nachfolgend nicht weiter hierzu geäußert haben.

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift aufgrund von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm ist auf Windenergieanlagen anwendbar (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 2936/09 - im Anschluss an: BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 -, NVwZ 2008, 76), welcher auch im gerichtlichen Verfahren eine zu beachtende Bindungswirkung zukommt (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 a. a. O.).
  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (BVerwG, U.v. 18.6.2003 - 4 A 70.01 - NVwZ 2004, 100 = juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG, B.v.28.3.2013 - 4 B 15.12 - ZfBR 2013, 479 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 118.2014 - 10 A 2589/13 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 21.1.2010 - 9 B 2936/09 - juris Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2016 - 28 L 1759/16

    Windenergieanlage; Windkraftanlage; Windfarm; optische; Beeinträchtigung;

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 2936/09 - juris.
  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Zudem handelt es sich beim TÜV Süd um eine anerkannte Messstelle im Sinne von §§ 26, 29a, 29b BImSchG (vgl. OVG Münster, U.v. 13.5.2002 - 10 B 671/02 - juris; VGH Kassel, U.v. 21.1.2010 - 9 B 2936/09 - juris).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.299

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; Schattenwurf; optisch

    Überdies handelt es sich bei dem hier in Rede stehenden TÜV SÜD um eine anerkannte Messstelle im Sinne von §§ 26, 29a, 29b BImSchG (vgl. OVG Münster, Urt. v. 13.05.2002, Az. 10 B 671/02; VGH Kassel, Urt. v. 21.01.2010, Az. 9 B 2936/09).
  • OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Vielmehr erfolgt hier nur eine Prognose der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs, die nur vorläufigen und deshalb - auch hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung - grundsätzlich summarischen Charakter hat, weil es im Eilverfahren vornehmlich darum geht, Rechtsnachteile bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verhindern (HessVGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - 9 B 2936/09 -, juris Rn. 10; ThürOVG, Beschl. v. 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, juris Rn. 24 = LKV 1999, 70 ff.).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.238

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf

    Überdies handelt es sich bei dem hier in Rede stehenden TÜV SÜD um eine anerkannte Messstelle im Sinne von §§ 26, 29a, 29b BImSchG (vgl. OVG Münster, Urt. v. 13.05.2002, Az. 10 B 671/02; VGH Kassel, Urt. v. 21.01.2010, Az. 9 B 2936/09).
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